Vereinslogo_Jugend 21-05-18

Die SFC-Jugend

Ursprünglich einfach nur eine Bezeichnung für Kinder und Jugendliche im Verein.

Heute stellt die Jugendgruppe einen sehr eigenständigen Teil des SFC dar. Mit eigener Jugendordnung, selbst gewählter Leitung, einem Vertreter im Vorstand, Selbstverwaltung und eigenem Budget – und das Alles mit verbrieften Rechten, die in unserer neuen Satzung von 2019 festgehalten sind. 

So besitzen Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr volles Stimmrecht in der Hauptversammlung des Vereins – dem Gremium, das die wesentlichen Entscheidungen im Verein trifft.