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Der Ellerstadter Weiher

- im Heidewald (Haidwald) zwischen Ellerstadt und Birkenheide -

Dieser Weiher ist kein natürliches Gewässer. Er ist künstlich geschaffen, auch wenn er heute erfreulicherweise sehr natürlich erscheint.

Mit einer Größe von 2 ha (20.000 m²) gehört er eher zu den Kleineren. Die Tiefe reicht bis etwa 5m. Die im Weiher gelegene Insel ist nahezu rund und hat eine Fläche von ca. 3.000 m².

Eigentümer des Weihers ist die Gemeinde Ellerstadt.

Besitzer der Fischereirechte ist (per Pachtvertrag) seit 1986 der Sport-Fischer-Club Ellerstadt 1984 e.V., der ab 2010 (ebenfalls per Vertrag) auch die Bachpatenschaft für das Gewässer und die unmittelbar angrenzenden Flächen übernommen hat.

Fischereirechte

Bereits seit 1986 besteht ein Pachtvertrag mit der Gemeinde Ellerstadt als Eigentümer des Weihers im Heidewald.
Der SFC als Inhaber des Fischereirechtes an diesem Gewässer, ist nach Landesfischereigesetz allein berechtigt, hier die Fischerei auszuüben und Erlaubnisscheine auszustellen.

Daran halten sich manche Menschen aber nicht.
In Rheinland-Pfalz stellt das Angeln ohne Fischereischein (Angelschein) eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld und befristetem Einzug des Fischereischeines (bis 5 Jahre) geahndet werden. Den Schein einfach neu machen, geht in dieser Zeit natürlich auch nicht!

Ganz anders sieht es mit dem Angeln ohne Fischereierlaubnis des Fischereirechtinhabers aus. Das gilt bundesweit als Straftat nach BGB!
Die Strafe kann bis zu 5.000 € betragen und /oder bis zu zwei Jahren Haft – und zwar unabhängig davon, ob etwas gefangen wurde und ob überhaupt ein Köder im Wasser war! Die Absicht reicht für den Tatbestand aus. Dazu genügt es, in der Nähe des Gewässers mit Gegenständen zum Angeln angetroffen zu werden!

Hinzu kommt: Beschlagnahme des Fischereischeines und Beschlagnahme aller Gegenstände, bei der / zur Tatbegehung mitgeführt wurden. Also nicht nur die Angelrute(n) !
Ein verurteilter Schwarzangler ist damit „vorbestraft“! Das wiegt unter Umständen viel schwerer, als die zu erwartende Strafe und eventuelle Schadenersatzforderungen.