Der Ellerstadter Weiher und der umgebende Heidewald liegen innerhalb eines umfassenderen Vogelschutzgebietes und in der Kernzone des Landschaftsschutzgebietes „Heidewald“ (Verordnung der Landesregierung vom Mai 2001).
Der Weiher selbst ist ein registriertes, rechtlich geschütztes Biotop und damit nicht vergleichbar mit öffentlich zugänglichen Gewässern wie Flussufer, Seeufer etc. Auch wenn er nicht speziell z.B. durch Zäune abgegrenzt ist.
Zum Schutz der Landschaft und Natur gelten in diesem Landschaftsschutzgebiet bestimmte Einschränkungen, welche über die Schutzbestimmungen eines „normalen“, öffentlichen Waldes hinaus gehen.
Ohne besondere Erlaubnis sind grundsätzlich verboten (Auszug):